Die zur Verfügung gestellten Einsatzkräfte werden dem für den Einsatzort zuständigen Einsatzleiter unterstellt. Die dienstrechtlichen Befugnisse verbleiben bei den zuständigen Stellen des entsendenden Landes.
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Die zur Verfügung gestellten Einsatzkräfte werden dem für den Einsatzort zuständigen Einsatzleiter unterstellt. Die dienstrechtlichen Befugnisse verbleiben bei den zuständigen Stellen des entsendenden Landes.