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§ 2 StVPolVwAbkBaWue (Bayern)

Verwaltungsabkommen zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Zusammenarbeit ihrer Polizeikräfte Vom 7./23. Mai 1979

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die gegenseitige Unterstützung wird in erster Linie durch den Einsatz von Einheiten der Bereitschaftspolizei gewährt.