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§ 36a StVO 2013 — Zeichen und Weisungen bei Transportbegleitung mit Anordnungsbefugnis

Straßenverkehrs-Ordnung

Stand: 07.09.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Zeichen und Weisungen eines Transportbegleiters nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 der Straßenverkehr-Transportbegleitungsverordnung, die dieser in entsprechender Anwendung des § 36 Absatz 1 bis 4 gibt, sind zu befolgen. Zeichen und Weisungen der Polizei gehen den Zeichen und Weisungen eines Transportbegleiters vor.