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§ 20 StVFernLV — Inkrafttreten

Straßenverkehr-Fernlenk-Verordnung

Stand: 27.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 01.12.2025 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2025 in Kraft.