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§ 19 StVFernLV — Außerkrafttreten

Straßenverkehr-Fernlenk-Verordnung

Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 01.12.2025 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. November 2030 außer Kraft.