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# Anlage StVEKKStV (Bayern) — Protokollerklärung

Vertrag zum Europäischen Fernsehkulturkanal  
Landesrecht Bayern  
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Ministerpräsidenten der Länder der Bundesrepublik Deutschland und die Vertreter der französischen Regierung, Herr Jack Lang, Minister für Kultur, Kommunikation, Große Baumaßnahmen und für die 200-Jahr Feier der Französischen Revolution und Frau Catherine Tasca, Staatsministerin für Kommunikation beim Minister für Kultur, sind am 2. Oktober 1990 in Berlin zusammengekommen und haben den Vertrag über den Europäischen Fernsehkulturkanal unterzeichnet.

Aus Anlaß dieser Unterzeichnung hat die französische Regierung folgende Erklärung abgegeben:

„Die französische Regierung sorgt im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür, daß solange wie notwendig zusätzliche Übertragungswege für das Programm zur Verfügung gestellt werden, damit die tatsächliche Versorgung der Haushalte in Frankreich nicht deutlich hinter der Versorgung der deutschen Haushalte mit diesem Programm zurückbleibt.“

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Zitiervorschlag: Anlage StVEKKStV (Bayern)

Quelle: bayernrecht, abgerufen 25.08.2026

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