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Art 3 StVBayBWLGStV (Bayern)

Erster Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Änderung der Landesgrenze

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Zwischen der baden-württembergischen Gemeinde Argenbühl, Landkreis Ravensburg, und der bayerischen Gemeinde Maria-Thann, Landkreis Lindau (Bodensee), (Anlage 5), verläuft die neue Landesgrenze in dem in der Anlage 6 dargestellten Grenzabschnitt zwischen dem Flurstück 193/3 und dem Flurstück 211 der Gemarkung Eglofs (II. Kataster Eglofstal) einerseits und den Flurstücken 575 und 570 der Gemarkung Maria-Thann andererseits als feste Grenze in der Mitte zwischen den beiderseitigen Ufern der Oberen Argen nach Maßgabe der als Anlage 7 beigefügten Fortführungsrisse des Staatlichen Vermessungsamtes Ravensburg und des Vermessungsamtes Immenstadt.