nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 5 StVAufenthBeendStV (Bayern) — Geltungsdauer

Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern

Landesrecht Bayern

Stand: 27.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Staatsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.