nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 4 StVAufenthBeendStV (Bayern) — Kosten

Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern

Landesrecht Bayern

Stand: 27.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Kosten für Amtshandlungen in einem anderen Land trägt jedes Land selbst.