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Eingangsformel StVArchVersByRPf (Bayern)

Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz über die Zugehörigkeit der Architekten des Landes Rheinland-Pfalz zur Bayerischen Architektenversorgung

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Freistaat Bayern,

vertreten durch den Ministerpräsidenten,

dieser vertreten durch

den Staatsminister des Innern,

und

das Land Rheinland-Pfalz,

vertreten durch den Ministerpräsidenten,

dieser vertreten durch

den Minister des Innern und für Sport,

schließen nachstehenden Staatsvertrag: