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§ 1 StStatG1995§3V

Verordnung zur Einstellung von Erhebungen nach § 3 des Gesetzes über Steuerstatistiken

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Durchführung von Erhebungen nach § 3 des Gesetzes über Steuerstatistiken wird eingestellt.