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Verordnung zur Einstellung von Erhebungen nach § 3 des Gesetzes über Steuerstatistiken
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Die Durchführung von Erhebungen nach § 3 des Gesetzes über Steuerstatistiken wird eingestellt.