# § 272 StPO — Inhalt des Hauptverhandlungsprotokolls

Strafprozeßordnung  
Stand: 01.07.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Protokoll über die Hauptverhandlung enthält

- 1. den Ort und den Tag der Verhandlung;

- 2. die Namen der Richter und Schöffen, des Beamten der Staatsanwaltschaft, des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle und des zugezogenen Dolmetschers;

- 3. die Bezeichnung der Straftat nach der Anklage;

- 4. die Namen der Angeklagten, ihrer Verteidiger, der Privatkläger, der Nebenkläger, der Anspruchsteller nach § 403, der sonstigen Nebenbeteiligten, der gesetzlichen Vertreter, der Bevollmächtigten und der Beistände;

- 5. die Angabe, daß öffentlich verhandelt oder die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist.

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Zitiervorschlag: § 272 StPO

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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