Die Rechtsaufsicht über die Stiftung führt die für Kultur zuständige oberste Landesbehörde.
Anm.: Die Anlagen wurden nicht aufgenommen.
1 Das Gesetz ist am 11. Juli 1996 verkündet worden und am 12. Juli 1996 in Kraft getreten.
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Die Rechtsaufsicht über die Stiftung führt die für Kultur zuständige oberste Landesbehörde.
Anm.: Die Anlagen wurden nicht aufgenommen.
1 Das Gesetz ist am 11. Juli 1996 verkündet worden und am 12. Juli 1996 in Kraft getreten.