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Art 3 StImmÜbkG

Gesetz zum Europäischen Übereinkommen vom 16. Mai 1972 über Staatenimmunität

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt.