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§ 15 StIKoVetV — Tätigkeitsbericht

StIKoVet-Verordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Kommission erstellt alle drei Jahre einen Tätigkeitsbericht, der vom Bundesministerium veröffentlicht wird.