nu:legal · recht.nulegal.eu

# Anhang StGebO 2011 — (zu Gebühren-Nummer 263.1.1) Entscheidung über eine Erlaubnis oder Ausnahme bei Großraum- und Schwertransporten nach § 29 Absatz 3 oder § 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 StVO

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr  
Stand: 31.12.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 822 - 824)

- 1. Die Grundgebühr für eine Entscheidung beträgt 40,00 Euro.

- 2. Diese Grundgebühr erhöht sich in Abhängigkeit von den nachfolgenden Kriterien. Dabei wird für jedes einzelne Kriterium ein Erhöhungsfaktor ermittelt. Die Höhe des jeweiligen Faktors ergibt sich aus den nachfolgend festgelegten Formeln. Die Faktoren der einzelnen Kriterien können auch den Wert 0 ergeben.

  - a) Erlaubnis- oder GenehmigungszeitraumWird eine Erlaubnis oder eine Genehmigung für einen Zeitraum von mehr als einem Monat erteilt, berechnet sich der Faktor (fZ) für das Kriterium „Erlaubnis- oder Genehmigungszeitraum“ wie folgt (x = die Anzahl der Monate im Einzelfall):

```
Zeitraum 1 bis 3 Monate	fZ = 0,5 · x - 0,5
Zeitraum mehr als 3 bis 12 Monate	fZ = 1/9 · x + 2/3
Zeitraum mehr als 12 bis 36 Monate	fZ = 1/24 · x + 1,5.
```

  - b) GesamtmasseDie Berechnung des Faktors (fM) für das Kriterium „Gesamtmasse“ erfolgt nach der folgenden Formel (x = die Gesamtmasse des Fahrzeugs im Einzelfall):

```
Gesamtmasse 41,8 t bis 200 t:	fM = 0,037926675 · x - 1,58533502
Gesamtmasse mehr als 200 t:	fM = 0,01 · x + 4.
```

  - c) Anzahl der am Verfahren beteiligten StellenDie Anzahl umfasst die Summe aller am Verfahren beteiligten Stellen einschließlich der des eigenen Bundeslandes.Die Berechnung des Faktors (fB) erfolgt nach folgender Formel (x = die Summe der jeweils im Einzelfall beteiligten Stellen):fB = 4/9 · x - 4/9.

  - d) Anzahl der zu genehmigenden Fahrtwege oder Flächen oder BereicheAls ein Fahrtweg gilt eine zusammenhängende Strecke, die aus Last- beziehungsweise Leerfahrtanteilen (= Fahrtweganteilen) bestehen kann. Bei flächendeckenden Daueranträgen gilt die Anzahl der nach Landesrecht festgelegten Flächen beziehungsweise Bereiche. Die „Anzahl“ gibt an, wie viele Fahrtwege, Flächen oder Bereiche Eingang in die Erlaubnis finden.Die Berechnung des Faktors (fStr) erfolgt nach folgender Formel (x = die Anzahl der jeweils im Einzelfall zu genehmigenden Fahrtwege/Flächen/Bereiche):fStr = (x - 1) / 2.

  - e) Anzahl der von der Erlaubnis umfassten Fahrzeuge oder zulässigen FahrzeugkombinationenWerden von einer Erlaubnis mehrere Fahrzeuge umfasst beziehungsweise kann der Erlaubnisadressat mehrere Fahrzeugkombinationen für die Durchführung des Transports beziehungsweise der Transporte wählen, berechnet sich der Faktor (fF) wie folgt (x = die Anzahl der jeweils im Einzelfall von der Erlaubnis umfassten Fahrzeuge beziehungsweise zulässigen Fahrzeugkombinationen, bei mehreren zulässigen Fahrzeugkombinationen ergibt sich die Anzahl aus der Multiplikation der Zahl der Zugmaschinen mit der Zahl der Anhänger):fF = 2/9 · x - 2/9.

  - f) Anzahl der erheblichen MaßüberschreitungenErheblich ist eine Maßüberschreitung, wenn einer der folgenden Werte überschritten wird:

    - – Länge mehr als 50,00 m

    - – Breite mehr als 4,00 m

    - – Höhe mehr als 4,35 m.

  - Der Faktor (fMÜ) wird mit folgenden festen Werten festgelegt:

```
ein Wert ist überschritten	fMÜ = 2
zwei Werte sind überschritten	fMÜ = 4
drei Werte sind überschritten	fMÜ = 6.
```

  - g) Zusätzlicher ArbeitsaufwandEntsteht bei der Erlaubnis- beziehungsweise Genehmigungsbehörde oder bei den übrigen beteiligten Stellen zusätzlicher Aufwand, der vom Antragsteller veranlasst wurde und der nicht bereits von den Kriterien nach den Buchstaben a bis f abgedeckt ist, so ist folgender Faktor (fA) anzuwenden:

```
Aufwand normal	fA = 0
Aufwand erhöht	fA = 1
Aufwand hoch	fA = 2
Aufwand sehr hoch	fA = 3
Aufwand außergewöhnlich hoch	fA = 4.
```

  - Das Kriterium „Zusätzlicher Arbeitsaufwand“ gliedert sich in die nachfolgend aufgeführten Unterkriterien. Der höchste jeweils im Einzelfall ermittelte Aufwand ist für die Bestimmung des Faktors (fA) maßgeblich:

```
Aufwand	Definition
aa) Antragstellung
normal	Über das Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS).
hoch	Außerhalb von VEMAGS.
bb) Antragsdaten allgemein
normal	Keine Beanstandungen. Korrekt und vollständig. Antragsdaten entsprechen Ausnahmegenehmigung (AG) § 70 StVZO.
hoch	Sowohl Rückfragen oder Korrekturen als auch Ergänzungen oder Präzisierungen (zum Beispiel der Fahrzeugmaße) erforderlich, auch auf Veranlassung des Antragstellers. Antragsdaten entsprechen AG § 70 StVZO, es ist aber ein umfangreicher Abgleich erforderlich.
sehr hoch	Sowohl viele Rückfragen oder Korrekturen als auch Ergänzungen oder Präzisierungen (zum Beispiel der Fahrzeugmaße) erforderlich, auch auf Veranlassung des Antragstellers. Antragsdaten entsprechen AG § 70 StVZO, es ist aber ein sehr umfangreicher Abgleich erforderlich.
Außergewöhnlich hoch	Sowohl sehr viele Rückfragen oder Korrekturen als auch Ergänzungen oder Präzisierungen (zum Beispiel der Fahrzeugmaße) erforderlich, auch auf Veranlassung des Antragstellers. Antragsdaten entsprechen AG § 70 StVZO, es ist aber ein sehr umfangreicher Abgleich erforderlich.
cc) Antragsdaten Fahrweg
normal	Präzise – bedürfen keiner Überarbeitung.
hoch	Korrektur, Ergänzung oder Präzisierung erforderlich.
sehr hoch	Mitwirkung der Behörde zur Ermittlung eines geeigneten Fahrwegs erforderlich.
Außergewöhnlich hoch	Besonders aufwändig, zum Beispiel durch Prüfung eines Streckenprotokolls durch Beteiligte.
dd) Anhörverfahren
normal	Keine Anhörung (keine oder geringe Überschreitung der gesetzlichen Maße).
erhöht	Ohne Probleme und weitere Aktivitäten. Keine oder wenig Anpassungen und Rückfragen notwendig.
hoch	Erneute Anhörungen erforderlich, zum Beispiel durch Fahrwegänderungen durch Anhörpartner. Einige Anpassungen, Rückfragen, Präzisierungen notwendig.
sehr hoch	Erneute Anhörungen erforderlich, zum Beispiel durch Fahrwegänderungen durch Anhörpartner. Viele Anpassungen, Rückfragen, Präzisierungen notwendig.
ee) Bescheiderteilung
normal	Bescheiderteilung ohne Anhörverfahren.
erhöht	Bescheiderteilung nach Prüfen der Zustimmungserklärungen und Ordnen (Zusammenfassen) der Auflagen.
hoch	Aufwändige Bescheiderteilung nach Prüfen der Zustimmungserklärungen und Ordnen (Zusammenfassen) der Auflagen (zum Beispiel Fahrwegänderungen, Anpassung der Auflagen, Rückfragen).
sehr hoch	Sehr aufwändig, da Bescheiderteilung nach Prüfen der Zustimmungserklärungen nicht unmittelbar möglich, weil etliche Korrekturen und diverse Rückfragen mit Antragsteller und Anhörungsbehörden erforderlich sind.
Außergewöhnlich hoch	Besonders aufwändig, zum Beispiel auf Grund von Festlegung ergänzender Maßnahmen, wie Anordnungen zur Demontage von Verkehrszeichen (VZ), Lichtzeichenanlagen, Aufstellen zusätzlicher VZ.
```

- 3. Die Gesamtgebühr berechnet sich wie folgt:

  - a) Berechnung des GesamtfaktorsDer Gesamtfaktor für die Berechnung des Erhöhungsbetrages wird durch die Addition der unter Nummer 2 Buchstabe a bis g ermittelten Faktoren der einzelnen Kriterien ermittelt:f = fZ + fM + fB + fStr + fF + fMÜ + fA.

  - b) Berechnung des ErhöhungsbetragesZur Ermittlung des Erhöhungsbetrages wird der Gesamtfaktor mit der Grundgebühr von 40,00 Euro multipliziert:Erhöhungsbetrag = f · 40,00 Euro.

  - c) Berechnung der GesamtgebührDie Gesamtgebühr ergibt sich aus der Addition der Grundgebühr und des Erhöhungsbetrages:Gesamtgebühr = 40,00 Euro + Erhöhungsbetrag.

  - d) HöchstgrenzeDie Gesamtgebühr darf die obere Rahmengrenze von 1 300,00 Euro nicht überschreiten. Sie ist gegebenenfalls entsprechend zu kappen.

---

Zitiervorschlag: Anhang StGebO 2011

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/StGebO%202011/anhang

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
