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§ 278 StGB — Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse

Strafgesetzbuch

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 25.11.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Ärzte und andere approbierte Medizinalpersonen, welche ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseres Wissen ausstellen, werden mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.