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# § 185 StGB — Beleidigung

Strafgesetzbuch  
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 07.04.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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Zitiervorschlag: § 185 StGB

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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