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§ 18 StBerG — Bezeichnung "Lohnsteuerhilfeverein"

Steuerberatungsgesetz

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.09.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Der Verein ist verpflichtet, die Bezeichnung "Lohnsteuerhilfeverein" in den Namen des Vereins aufzunehmen.