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§ 16 StBerG — Gebühren für die Anerkennung

Steuerberatungsgesetz

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.09.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Für die Bearbeitung des Antrags auf Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein hat der Verein eine Gebühr von dreihundert Euro an die Aufsichtsbehörde zu zahlen.