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§ 45 StBGebV — Vergütung in gerichtlichen und anderen Verfahren

Steuerberatervergütungsverordnung

Außer Kraft: § 45 ist seit 01.07.2025 nicht mehr im StBGebV enthalten. Angezeigt wird die letzte bekannte Fassung, Stand 10.06.2019.

Auf die Vergütung des Steuerberaters im Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit, der Sozialgerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit, im Strafverfahren, berufsgerichtlichen Verfahren, Bußgeldverfahren und in Gnadensachen sind die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sinngemäß anzuwenden.