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§ 6 StBAPO — Gliederung der Vorbereitungsdienste

Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung

Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 04.11.2022 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Die Vorbereitungsdienste gliedern sich in fachtheoretische und berufspraktische Abschnitte. Die fachtheoretischen Abschnitte werden an den Bildungseinrichtungen der Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten, die berufspraktischen Abschnitte an den Ausbildungsfinanzämtern durchgeführt. Die Beamtinnen und Beamten sind zum Selbststudium verpflichtet.