nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 26 StBAPO 2022 — Ausbildungsstellen

Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung  
Stand: 04.11.2022 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die fachtheoretische Ausbildung wird an Landesfinanzschulen oder an gleichstehenden Bildungseinrichtungen der Verwaltung durchgeführt.

(2) Für die berufspraktische Ausbildung weist die oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle die Beamtinnen und Beamten bestimmten Finanzämtern als Ausbildungsfinanzämtern zur praktischen Ausbildung zu. Die praktische Ausbildung in der Veranlagung soll auch in dafür bestimmten Arbeitsgebieten stattfinden.

---

Zitiervorschlag: § 26 StBAPO 2022

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/StBAPO%202022/26

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
