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§ 1 StBAPO — Gegenstand der Verordnung

Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung

Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 04.11.2022 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Diese Verordnung regelt

1.
den Vorbereitungsdienst in der Steuerverwaltung der Länder
a)
für die Laufbahn des einfachen Dienstes,
b)
für die Laufbahn des mittleren Dienstes und
c)
für die Laufbahn des gehobenen Dienstes,
2.
das Verfahren für den Aufstieg in der Steuerverwaltung der Länder
a)
in den mittleren Dienst,
b)
in den gehobenen Dienst und
c)
in den höheren Dienst,
3.
die Einführung in die Aufgaben des höheren Dienstes in der Steuerverwaltung der Länder sowie
4.
die Einrichtung und die Aufgaben des Koordinierungsausschusses.