nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 7 StBAPO 1977 — Arbeitsanleitungen

Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung  
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 04.11.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Für die praktische Ausbildung sind unter Beteiligung der Bildungseinrichtungen (§ 2 Abs. 1 und 2) Anleitungen aufzustellen. Die Anleitungen legen schwerpunktmäßig die Inhalte der Ausbildung in denjenigen Arbeitsgebieten fest, mit denen sich die Beamtin oder der Beamte vertraut machen muß. Die Anleitungen werden ihr oder ihm ausgehändigt.

---

Zitiervorschlag: § 7 StBAPO 1977

Quelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/StBAPO%201977/7

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
