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# § 19 StBAPO 1977 — Studienfächer, Unterrichtsstunden und Mindeststunden

Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung  
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 04.11.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Fachstudien vermitteln neben der Fachkompetenz die methodische und die soziale Kompetenz sowie das Verständnis für internationale Zusammenhänge. Sie umfassen die in Anlage 10 aufgeführten Studienfächer, Wahlpflichtveranstaltungen, Schwerpunktthemen und Fallstudien, die entsprechend dem dort aufgeführten zeitlichen Umfang im Grund- und Hauptstudium zu unterrichten sind.

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Zitiervorschlag: § 19 StBAPO 1977

Quelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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