nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 17 SpurVerkErprG — Inkrafttreten

Gesetz über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.