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§ 2 SportbootVermV-Bin2000AbwV 1 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Erste Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung

Historische Fassung: Stand 02.07.2019 bis 01.01.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.