Die Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung ist mit der sich aus der in dem Anhang aufgeführten vorübergehenden Regelung ergebenden Maßgabe anzuwenden.
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Die Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung ist mit der sich aus der in dem Anhang aufgeführten vorübergehenden Regelung ergebenden Maßgabe anzuwenden.