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§ 1 SportbootVermV-Bin2000AbwV 1 — Abweichende Regelung zur Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung

Erste Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung

Historische Fassung: Stand 02.07.2019 bis 01.01.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung ist mit der sich aus der in dem Anhang aufgeführten vorübergehenden Regelung ergebenden Maßgabe anzuwenden.