Die Sparkasse kann ihre Mittel in Beteiligungen an
inländischen Einrichtungen der Sparkassenorganisation,
Wohnungsbauunternehmen im Geschäftsgebiet, an denen Gebietskörperschaften beteiligt sind,
Unternehmen, die dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Sparkasse dienen,
anlegen.
Einzelnorm