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Art 3 SpkG (Bayern) — Rechtsfähigkeit

Sparkassengesetz

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Mit der Erteilung der Genehmigung der Aufsichtsbehörde wird die Sparkasse eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts.