Der Sparkassenverband Bayern kann mit Genehmigung des Staatsministeriums in einer Gemeinde, in der keine Sparkasse ihren Sitz hat, eine Verbandssparkasse errichten.
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Der Sparkassenverband Bayern kann mit Genehmigung des Staatsministeriums in einer Gemeinde, in der keine Sparkasse ihren Sitz hat, eine Verbandssparkasse errichten.