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Art 24 SpkG (Bayern) — Sparkassenzentralbank

Sparkassengesetz

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Zentralbank der Sparkassen ist die Bayerische Landesbank. An ihrem Grundkapital können nach Maßgabe ihrer Satzung der Sparkassenverband Bayern oder die Sparkassen beteiligt sein.