Der Sitz der Sparkassenakademie Nordrhein-Westfalen wird durch die Satzung bestimmt. Spätestens zum 31. Dezember 2014 ist ein zentraler Sitz zu bestimmen.
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Der Sitz der Sparkassenakademie Nordrhein-Westfalen wird durch die Satzung bestimmt. Spätestens zum 31. Dezember 2014 ist ein zentraler Sitz zu bestimmen.