(1) (nichtig)
(2) Mit der Aufhebung der Kreisfreiheit von
Eisenhüttenstadt wird der neu gebildete Landkreis Oder-Spree
Gewährträger der Stadt- und Kreissparkasse Eisenhüttenstadt.
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(1) (nichtig)
(2) Mit der Aufhebung der Kreisfreiheit von
Eisenhüttenstadt wird der neu gebildete Landkreis Oder-Spree
Gewährträger der Stadt- und Kreissparkasse Eisenhüttenstadt.