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§ 10 SpielbO (Bayern) — Kreditverbot

Spielbankordnung

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Vergabe von Krediten an die Besuchenden durch Bedienstete der Spielbank und ihrer Nebenbetriebe ist unzulässig.