Soweit die Einnahmen aus dem Betrieb der Spielbanken dem Land verbleiben, ist der im Haushaltsplan jeweils festgelegte Betrag an die in Teil 4 genannte Stiftung abzuführen.
Teil 4
Stiftung Wohlfahrtspflege NRW
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Soweit die Einnahmen aus dem Betrieb der Spielbanken dem Land verbleiben, ist der im Haushaltsplan jeweils festgelegte Betrag an die in Teil 4 genannte Stiftung abzuführen.
Teil 4
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