§ 10c SpielV

Spielverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Unterrichtung über den Spieler- und Jugendschutz umfasst insbesondere die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:

1.
Gewerbeordnung und Spielverordnung,
2.
Spielhallenrecht der Länder,
3.
Jugendschutzrecht.