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§ 7 SpielOV (Brandenburg) — Spielverbotszeiten

Spielordnungsverordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Zu den

folgenden Zeiten darf in den Spielbanken nicht gespielt werden:

Karfreitag von

0 Uhr bis Karsamstag 4 Uhr,

am Volkstrauertag und am Totensonntag von 4 Uhr bis 24 Uhr und

am Vortag des

1. Weihnachtsfeiertages (Heiliger Abend) von 13 Uhr bis 24 Uhr.