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# Anlage 2 SpaEfV — (zu § 3 Nummer 2)Alternatives System

Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung  
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 23.01.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2864)

- 1. Erfassung und Analyse eingesetzter Energieträger

  - – Bestandsaufnahme der Energieströme und Energieträger.

  - – Ermittlung wichtiger Kenngrößen in Form von absoluten und prozentualen Einsatzmengen, gemessen in technischen und bewertet in monetären Einheiten.

  - – Dokumentation der eingesetzten Energieträger mit Hilfe einer Tabelle (siehe Tabelle 1).

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Tabelle 1
Erfassung und Analyse eingesetzter Energieträger
```

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Jahr	Eingesetzte Energie/ Energieträger	Verbrauch (kWh/Jahr)	Anteil am Gesamtenergieverbrauch	Kosten	Kostenanteil	Messsystem oder alternative Art der Erfassung und Analyse	Grad der Genauigkeit/ Kalibrierung
```

- 2. Erfassung und Analyse von Energie verbrauchenden Anlagen und Geräten

  - – Energieverbrauchsanalyse in Form einer Aufteilung der eingesetzten Energieträger auf die Verbraucher.

  - – Erfassung der Leistungs- und Verbrauchsdaten der Produktionsanlagen sowie Nebenanlagen.

  - – Für gängige Geräte wie zum Beispiel Geräte zur Drucklufterzeugung, Pumpen, Ventilatoren, Antriebsmotoren, Anlagen zur Wärme- und Kälteerzeugung sowie Geräte zur Beleuchtung und Bürogeräte wird der Energieverbrauch durch kontinuierliche Messung oder durch Schätzung mittels zeitweise installierter Messeinrichtungen (zum Beispiel Stromzange, Wärmezähler) und nachvollziehbarer Hochrechnungen über Betriebs- und Lastkenndaten ermittelt. Für gängige Geräte, für die eine Ermittlung des Energieverbrauchs mittels Messung nicht oder nur mit einem erheblichen Aufwand möglich ist, kann der Energieverbrauch durch nachvollziehbare Hochrechnungen über bestehende Betriebs- und Lastkenndaten ermittelt werden. Für Geräte zur Beleuchtung und für Bürogeräte kann eine Schätzung des Energieverbrauchs mittels anderer nachvollziehbarer Methoden vorgenommen werden.

  - – Dokumentation des Energieverbrauchs mit Hilfe einer Tabelle (siehe Tabelle 2).

```
Tabelle 2
Erfassung und Analyse von Energieverbrauchern
```

```
Energieverbraucher	Eingesetzte Energie (kWh) und Energieträger	Abwärme (Temperaturniveau)	Messsystem/ Messart oder alternative Art der Erfassung und Analyse	Grad der Genauigkeit/ Kalibrierung
Nr.	Anlage/Teil	Alter	Kapazität				
```

- 3. Identifizierung und Bewertung von Einsparpotenzialen

  - – Identifizierung der Energieeinsparpotenziale (wie zum Beispiel die energetische Optimierung der Anlagen und Systeme sowie die Effizienzsteigerung einzelner Geräte).

  - – Bewertung der Potenziale zur Verminderung des Energieverbrauchs anhand wirtschaftlicher Kriterien.

  - – Ermittlung der energetischen Einsparpotenziale in Energieeinheiten und monetären Größen und Aufstellung der Aufwendungen für Energiesparmaßnahmen, beispielsweise für Investitionen.

  - – Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen anhand geeigneter Methoden zur Investitionsbeurteilung, wie interner Verzinsung (Rentabilität) und Amortisationszeit (Risiko); vgl. hierzu das Beispiel der Tabelle 3).

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Tabelle 3
Bewertung nach interner Verzinsung und Amortisationszeit
```

```
Allgemeine Angaben	Interne Verzinsung	Statische Amortisation
Investition/Maßnahme	Investitionssumme	Einsparung	TechnischeNutzung	Rentabilitätder Investition/a	Kapitalrückfluss
	[Euro]	[Euro/Jahr]	[Jahre]	[%]	[Jahre]
```

- 4. Rückkopplung zur Geschäftsführung und Entscheidung über den Umgang mit den ErgebnissenEinmal jährlich hat sich die Geschäftsführung über die Ergebnisse der Nummern 1 bis 3 zu informieren und auf dieser Grundlage entsprechende Beschlüsse über Maßnahmen und Termine zu fassen.

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Zitiervorschlag: Anlage 2 SpaEfV

Quelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

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