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# Anlage 1 SpaEfV — (zu § 3 Nummer 1)Inhaltliche Anforderungen an einen Energieaudit-Bericht entsprechend DIN EN 16247-1

Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung  
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 23.01.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2863)

Der genaue Inhalt des Berichts muss dem Anwendungsbereich, dem Ziel und der Gründlichkeit des Energieaudits entsprechen.

Der Bericht des Energieaudits muss enthalten:

- 1. Zusammenfassung:

  - a) Rangfolge der Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz;

  - b) vorgeschlagenes Umsetzungsprogramm.

- 2. Hintergrund:

  - a) allgemeine Informationen über die auditierte Organisation, den Energieauditor und die Energieauditmethodik;

  - b) Kontext des Energieaudits;

  - c) Beschreibung des/der auditierten Objekte(s);

  - d) relevante Normen und Vorschriften.

- 3. Energieaudit:

  - a) Beschreibung des Energieaudits, Anwendungsbereich, Ziel und Gründlichkeit, Zeitrahmen und Grenzen;

  - b) Informationen zur Datenerfassung:

    - aa) Messaufbau (aktuelle Situation);

    - bb) Aussage, welche Werte verwendet wurden (und welche Werte davon gemessen und welche geschätzt sind);

    - cc) Kopie der verwendeten Schlüsseldaten und der Kalibrierungszertifikate, soweit solche Unterlagen vorgeschrieben sind.

  - c) Analyse des Energieverbrauchs;

  - d) Kriterien für die Rangfolge von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.

- 4. Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz:

  - a) vorgeschlagene Maßnahmen, Empfehlungen, Plan und Ablaufplan für die Umsetzung;

  - b) Annahmen, von denen bei der Berechnung von Einsparungen ausgegangen wurde, und die resultierende Genauigkeit der Empfehlungen;

  - c) Informationen über anwendbare Zuschüsse und Beihilfen;

  - d) geeignete Wirtschaftlichkeitsanalyse;

  - e) mögliche Wechselwirkungen mit anderen vorgeschlagenen Empfehlungen;

  - f) Mess- und Nachweisverfahren, die für eine Abschätzung der Einsparungen nach der Umsetzung der empfohlenen Möglichkeiten anzuwenden sind.

- 5. Schlussfolgerungen.

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Zitiervorschlag: Anlage 1 SpaEfV

Quelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/SpaEfV/anlage-1

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