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§ 10 SpaEfV — Außerkrafttreten

Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung

Historische Fassung: Stand 01.01.2026 bis 23.01.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.