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§ 17 SpTrUG — Inkrafttreten

Gesetz über die Spaltung der von der Treuhandanstalt verwalteten Unternehmen

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.