Als Standorte für den Betrieb der im Land Nordrhein-Westfalen zugelassenen öffentlichen Spielbanken werden bestimmt:
1. die Stadt Bad Oeynhausen,
2. die Stadt Dortmund,
3. die Stadt Duisburg,
4. die Stadt Aachen,
5. die Stadt Monheim und
6. die Stadt Siegburg.