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# Anhang 2 zu Anlage 2 SpFV — (zu § 10 Absatz 1 Satz 2)Muster des ärztlichen Tauglichkeitsnachweises

Sportbootführerscheinverordnung  
Historische Fassung: Stand 01.01.2023 bis 25.06.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 2221)

Ärztlicher Nachweis über das Ergebnis zur medizinischen Tauglichkeit eines Bewerbers/einer Bewerberin um die Funktion als Prüferin/Prüfer in der Sportbootschifffahrt

```
Name, Vorname des/der Untersuchten
Geburtsdatum und -ort	Ausgewiesen durch Vorlage
______________________________________________
(Personalausweis oder Reisepass oder anderes Identitätsdokument)
```

```
Name und Vorname des untersuchenden Arztes/der untersuchenden Ärztin
Anschrift	Telefonische Erreichbarkeit
```

Die untersuchte Person wurde hinsichtlich ihrer körperlichen Fähigkeiten mit folgendem Ergebnis untersucht:

```
Untauglich	☐
Tauglich	☐
Tauglichkeit befristet bis	☐
Tauglich mit einer oder mehrerer der folgenden Beschränkungen	☐
01	Sehhilfe (Brille und/oder Kontaktlinsen) erforderlich	☐
02	Hörhilfe erforderlich	☐
03	Prothesen der Gliedmaßen erforderlich	☐
09	Sonstige, tauglichkeitsbezogene Auflagen:	☐
```

Eine Bescheinigung einer anerkannten Sehteststelle mit der Bestätigung eines ausreichenden Sehvermögens hat vorgelegen.

```
☐ Ja	☐ Nein
(Name, Anschrift, Ort der anerkannten Sehteststelle, Datum)
```

Eine Bescheinigung des Hörgeräteakustikbetriebes mit der Bestätigung des ausreichenden Hörvermögens hat vorgelegen.

```
☐ Ja	☐ Nein
(Name, Anschrift, Ort des Hörgeräteakustikbetriebes, Datum)
```

```
(Ort, Datum)		(Stempel mit Anschrift und Unterschrift der Ärztin/des Arztes)
```

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Zitiervorschlag: Anhang 2 zu Anlage 2 SpFV

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/SpFV/anhang-2-zu-anlage-2?asof=2023-01-01

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