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Gesetz zu dem Abkommen vom 6. November 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Portugiesischen Republik über Soziale Sicherheit
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
(2)