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Art 1 SozSichAbkPOLG

Gesetz zu dem Abkommen vom 8. Dezember 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über Soziale Sicherheit

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dem am 8. Dezember 1990 in Warschau unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über Soziale Sicherheit wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.