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Gesetz zu dem Abkommen vom 7. November 2018 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine über Soziale Sicherheit
Stand: 26.01.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: