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Art 1 SozSichAbkG PHL

Gesetz zu dem Abkommen vom 19. September 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik der Philippinen über Soziale Sicherheit

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Folgenden in Berlin am 19. September 2014 unterzeichneten zwischenstaatlichen Übereinkünften wird zugestimmt:

1.
dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik der Philippinen über Soziale Sicherheit,
2.
der Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens vom 19. September 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik der Philippinen über Soziale Sicherheit.

Das Abkommen und die Durchführungsvereinbarung werden nachstehend veröffentlicht.