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Art 1 SozSichAbkG MDA

Gesetz zu dem Abkommen vom 12. Januar 2017 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Moldau über Soziale Sicherheit

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dem in Chișinău am 12. Januar 2017 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Moldau über Soziale Sicherheit wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.